9. September 2018 17:17
Hallo liebe Forummitglieder,
ich habe ein kleines Problemchen bei der Null Stellung eines verschmolzenen Mandanten und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Die Situation : es wurden 2 GmbHs verschmolzen zum 31.12.2016. Von der Firma A wurden die Saldenvorträge per 31.12.2016 in die Firma B mit Hilfe von Saldenkonten übertragen. Die GuV Nullstellung bei der A wurde vor dem Datentransfer nicht gemacht. Jetzt stellt sich die Frage wie macht man denn die GuV Nullstellung 2016 in dem Mandanten B. Wenn ich einfache GuV Nullstellung starte, zieht mir Navision nur die Salden der GuV der Firma B. Die Sachkonten (zumindest die noch nicht da im B waren) von der A wurden auch eingepflegt.
Wie geht man in dieser Situation vor ?
9. September 2018 20:08
Hallo Bibu,
Gegenfrage: Wurde denn von Firma A auch GuV übernommen? Wenn nein steht das Ergebnis von Firma A in Gewinnvortrag? Das würde erklären warum Du nur die GuV der Firma B siehst - Firma A wurde nach Nullstellung übernommen. Wenn nicht und nur die Bilanzkonten (gegen Saldenvortragskonto) übernommen wurden, sollte das Ergebnis noch auf dem Saldenvortragskonto rumlungern und mit der GuV von A übereinstimmen. Wenn auch das nicht, wäre es gut zu wissen wie die Übernahme gemacht wurde, weil dann geht sie nur bei einem Ergebnis von 0 auf.
LG Jens
9. September 2018 20:28
Hallo Jens,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ja die GuV-Konten der A wurden auch alle mitübernommen. Saldenvorträge wurden an den Gewinn/Verlustvortrag nicht mitübernommen, da diese nur (meiner Meinung nach) augrund der GuV Nullstellung zustande kommen., die ja bei A nicht gemacht wurde. Es gibt ein Kontno mit den Saldenvorträgen, die von der Summe her etwa das Ergebnis der A ausmachen würden. Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, dann könnte man doch einfach von diesem Saldenvortragskonto an Gewinn bzw. Verlust händisch im FiBu Buchblatt buchen oder nicht ???
10. September 2018 10:18
Hallo Bibu,
öhm... klingt ja eher so als würden die GuV-Konten nach der Guv-Nullstellung nicht 0 sein. Was irritierend wäre. Wenn die Saldenvorträge aber nicht auf 0 aufgehen, und die GuV-Beiträge von A nicht in der Nullstellung auftauchen, wäre mein Verdacht das (sollte die Übernahme weiter korrekt sein) eben nur die Bilanzsalden übernommen wurden, dann bleibt das GuV-Ergebnis zwangsweise auf dem Vortragskonto stehen. Dann sind aber auch alle GuV-Konten nach der Nullstelung eben 0, auch wenn nur B in der Nullstellung aufgetaucht ist. Die entscheidende Frage ist also: Wurden tatsächlich GuV-Salden von A übernommen? Dann müsste sich auch eine Eine Übernahmebuchung auf diesen Konten finden. Das Vortragskonto muss dann aber auch 0 sein.
Händisch buchen ist erst dran wenn klar ist was wirklich geschehen ist.
LG Jens
14. September 2018 19:56
Ein paar Ansätze:
Wurden die aus A in B eingebuchten GuV-Werte auf GuV-Konten gebucht?
auf die selben GuV-Konten wie die Werte die vorher schon in B gebucht waren?
oder auf separate Konten?
wenn letzteres, sind diese tatsächlich als GuV-Konten gekennzeichnet?
Mit welchem Buchungsdatum wurde die Verschmelzung gebucht (31.12.2016 ?), d. h. liegt das Buchungsdatum überhaupt im nullzustellenden Geschäftsjahr (01.01.-31.12.2016 ?) ?
Hast du bei der GuV-Konten-Nullstellung irgendwelche Filter angegeben die womöglich verhindern dass die Buchungen aus A berücksichtigt werden?
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