22. Dezember 2009 22:31
Herzlich willkommen im Forum !
Die Konten müssen grundsätzlich nur hinterlegt werden, wenn sie bei einem Buchungsvorgang benötigt werden.
Wenn z.B. keine Anlagen eingekauft werden (Postenart "WG/Anlage" (WG = Wirtschaftsgüter) in der Einkaufszeile), dann ist auch kein Bedarf für ein "Eink.-Anlagenrabattkonto".
Die Konten:
- Lagerverbrauch (übliche Bezeichnung bei Produktionsbetrieben, im Handel besser bekannt als Wareneinsatzkonto)
- Lagerkorrekturkonto
- Direkte Kosten Verrech.-Konto
werden immer benötigt, wenn Artikel und damit verbundene Wertpostenbuchungen aus der Waren- oder Materialwirtschaft in die Fibu übertragen werden.
Das Gegenkonto für diese GuV-Konten ist das Lagerkonto. Je nach Wertpostenart wird eins der Konten benötigt:
- Lagerverbrauch beim Verkauf (auch Verkaufsgutschriften)
- Lagerkorrekturkonto bei Zugang, Abgang (manuelle Korrekturen oder inventurbedingte), Umlagerungen, Wertänderungen (Neubewertung, Zu-/Abschläge)
- Direkte Kosten Verrech.-Konto beim Einkauf (auch Einkaufsgutschriften)
Lagerverbrauchskonto (Interim), Lagerzugangskonto (Interim):
sind nur notwendig, wenn "Soll-Kosten buchen" in der Lagereinrichtung aktiviert wurde. Dann wird der "Einstandsbetrag (erwartet)" aus den Wertposten beim Liefern eingebucht und beim Fakturieren wieder ausgebucht und gleichzeitig der Fakturawert auf die obigen Nicht-Interims Konten übertragen.
Gegenkonto wäre dann das "Lagerkonto (Interim)" (zu hinterlegen an der Lagerbuchungsgruppe in der Lagerbuchungseinrichtung)
Einkaufsabweichungskonto:
ist nur relevant bei Buchungen für Artikel mit Lagerabgangsmethode "Standard", verbucht die
Differenzen (Varianz) zwischen dem "Einstandspreis (fest)" und dem aktuellen Bezugsspreis.
Gemeinkostenverrechnungskonto:
im Handel auch nur bei Lagerabgangsmethode "Standard"
eventuell sinnvoll, wird aber ggf. auch bei den anderen Lagerabgangsmethoden angesprochen (bei vorhandenem "Gemeinkostensatz" und/oder "Kosten %" am Artikel). Ist bei Verwendung des Produktionsmoduls aber praktisch immer notwendig.
Für die anderen Konten liefert die Onlinehilfe (F1) eigentlich genügend Infos. Die Kontentrennung nach Soll- und Haben für Skonto wird normalerweise nicht benötigt. Ein Konto für Soll und Haben muss aber immer da sein, wenn Zahlungsbedingungen mit Skonto vorhanden sind, da "Skonto berichtigen" in der Fibueinrichtung hierzulande immer aktiviert sein muss.